Ich werde Energie UnternehmerIn
Mit der neuen Energieverordnung
müssen alle Elektrizitätswerke ihr Netz für Strom aus erneuerbaren
Energiequellen öffnen und dafür kostendeckende Abnahmepreise
bezahlen. Danke dieser Neuerung können auch Private zu Energie
UnternehmerInnen werden.
Voraussetzungen
Geeignet sind Dachflächen mit einer
Neigung zwischen 20 und 45 Grad, in Ausrichtung Süden, Südwest oder –ost.
Bei Flachdächern können die Solarmodule auch aufgeständert werden. Ca. 8
m2 Solarmodule mit einer Nennleistung von 1 kWp
Nennleistung produzieren auf einem Süddach im Mittelland rund 900 kWh.
In der Südschweiz oder in höheren Lagen deutlich mehr.
Kosten
Eine fixfertige Anlage mit 1.3 kWp
(=10 m2 oder 1’100 kWh/Jahr) kostet rund Fr. 15'000. Für die
Finanzierung geben gewisse Banken günstige Kredite.
Der Betrieb einer Solarstromanlage
verursacht kaum Aufwand. Nach 10 bis 15 Jahren muss der
Wechselrichter ersetzt werden, der Gleichstrom in Wechselstrom
umwandelt.
Eine Solarstromanlage amortisiert
sich in der Regel über 20 Jahre, danach erwirtschaftet sie über 5 – 10
Jahre reine Rendite. Sie bietet auch klare Steuervorteile: In den
meisten Kantonen und auf Bundesebene lassen sich Installationskosten
innerhalb von 5 Jahren zu 50 % und 10 Jahren zu 100 % abziehen.
Ertrag
Der selbst produzierte Strom kann
entweder für die kostendeckende Einspeisevergütung angemeldet werden,
die über 25 Jahre ausbezahlt wird (absinkend um 5 % jährlich). Die
jährliche Absenkung betrifft lediglich die jeweils neu gemeldeten
Anlagen, d.h. bestehende Anlagen erhalten über die Vergütungsdauer von
25 Jahren konstant denselben Preis.
Wer will, kann den Strom aber auch
als Eigenprodukt selbst vermarkten, muss dafür aber auf die Vergütung
verzichten.

Die
Vergütung für eine 40-kW-Anlage berechnet sich folgendermassen:
10 kW
à 72 Rp./kWh
plus
20 kW à 66 Rp./kWh
plus
10 kW à 56 Rp./kWh,
geteilt durch 40 kW
= 65
Rp./kWh.
Das Vorgehen bei der Planung
Ihre PV-Anlage sollte über einen
eigenen Rücklieferzähler verfügen, da die gesamte produzierte Menge
vergütet wird.
- Standort der Anlage abklären,
möglichst eine Exposition Südost – Südwest wählen, Beschattung
vermeiden.
- Grösse der Anlage nach Wunsch
(und finanziellen Möglichkeiten) auswählen, evtl. einen Energieberater
beiziehen.
- Finanzielle Unterstützung
(Subventionen, Beiträge, Steuerabzugsfähigkeit) durch Kanton und
Gemeinde abklären.
- Offerten für die Realisierung
einholen, Referenzanlagen anschauen.
Solarprofis,
Offerten und Konzepte vergleichen, bei Unsicherheiten nachfragen.
- Die Koordination der Arbeiten
sicherstellen, Garantien verlangen, evtl. eine «schlüsselfertige»
Anlage verlangen.
- Unternehmer wählen, Anlage
realisieren.
- Korrekte Abnahme der Anlage
durchführen (lassen), die offerierten Leistungen kontrollieren (ab 3.3
kWp muss die Anlage durch das Starkstrominspektorat ESTI abgenommen
werden).
Landwirt - Energiewirt
Als erstes sollte die Machbarkeit
abgeklärt werden. Dazu gehört einerseits eine Abklärung, wie die Anlage
technisch realisiert werden könnte und welcher Ertrag unter den
gegebenen Bedingungen möglich ist. Zusätzlich werden die Höhe des
Vergütungssatzes, Möglichkeiten für günstige Kredite und Chancen bei der
Baubewilligung abgeschätzt. Solche Machbarkeitsstudien erstellen
spezialisierte Planungsbüros ab zirka 1000 Franken.
Auf Basis der Machbarkeitsstudie
entscheidet der Landwirt, ob er in eine Fotovoltaikanlage
investieren will, oder ob er
allenfalls seine Dachfläche einem PVContractor vermieten möchte.
Entscheidet sich der Landwirt für eine Anlage, beginnt die
Planungsphase, das Einholen der Bewilligungen, Anmelden beim
Elektrizitätswerk, die Materialbeschaffung und die Ausschreibungen für
die Installationsarbeiten. Diese Arbeiten können alle an ein
Planungsbüro delegiert werden. Die Installationsarbeiten können
teilweise selbst übernommen werden.
Die Planungsphase dauert meistens
vier bis fünf Monate, die Installation selbst ist nach drei bis vier
Wochen abgeschlossen. Bei der Inbetriebnahme empfiehlt es sich, die
Funktion der Anlage sorgfältig zu überprüfen.
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