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Kostendeckende Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien

Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) wurde am 23. März 2007 vom Schweizer Parlament verabschiedet und tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Damit wird ein erster Schritt zu einem geöffneten Schweizer Strommarkt unternommen. Mit der im Anhang des StromVG enthaltenen Revision des Energiegesetzes (EnG) wird die kostendeckende Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien eingeführt.

Die Verordnung zum revidierten EnG (EnV) wird am 1.1.09 in Kraft treten. Sie legt die Vergütungssätze für Elektrizität aus erneuerbaren Energien pro Anlagentyp sowie die Antragsverfahren fest. Förderanträge können ab Mai 2008 eingereicht werden.

Angemeldet werden können Neuanlagen, und solche, die ab 1.1.06 in Betrieb gegangen sind. Wann erhebliche An- oder Umgebauten als Neuanalge gelten, definiert die Verordnung.

Fahrplan EnV

- Vorlage an Bundesrat zur Inkraftsetzung im März 2008

- Anmeldesystem ab 1. Mai 2008

- bereits gebaute Anlagen ab 1.1.2006 haben Priorität

- Vergütungsbeginn: 1.1.2009.

Anmeldungen über www.swissgrid.ch

 

Wieviel gibt's für Solarstrom

Für eine angebaute Anlage (also eine Anlage, die auf ein bestehendes Dach montiert wird:

bis 10 kWp  CHF 0.75 / kWh

bis 30 kWp  CHF 0.65 / kWh

Die Vergütung reduziert sich jährlich ab 2010 und läuft maximal während 25 Jahren. Sie bewegt sich je nach Anlagetyp und Grösse zwischen 46 und 98 Rappen pro kWh.

 

Solarstrom: Wie funktioniert’s

Die Photovoltaik, eindeutig die Eleganteste unter den neuen Energietechnologien, bietet zwei entscheidende Vorteile: Sie erzeugt direkt die hochwertige Energieform Elektrizität, und sie ist für den Taschenrechner genauso geeignet wie für das 500-kW-Kraftwerk - fast überall auf der Welt. Die Wirkungsgrade liegen für handelsübliche Module gegenwärtig bei 10-15%. Die Qualität der Module ist allgemein sehr hoch.

Solarmodule produzieren über eine Dauer von 25 bis 30 Jahren 6 bis 7 Mal mehr Strom als ihre Herstellung benötigt. Am Schluss lässt sich praktisch alles wieder verwenden. Dabei bleiben unserer Atmosphäre jährlich ca. 600 Kilogramm CO2 (0,7 kg CO2 pro kWh) erspart, auch unter Berücksichtigung der gesamten Produktionskette.

Richtwerte für Solarstromanlagen

-          Max. elektrische Leistung pro 1 m² Solarzellen bei voller Sonne: 80 bis 140 Watt je nach Zellentyp und Wirkungsgrad. Für 1 kWp (Kilowatt peak, = 1000 Wp) werden also 7 bis 12 m² Zellen- bzw. ca. 9 bis 15 m² Paneel-/Modulfläche benötigt.

-          Stromproduktion: ca. 65 kWh (Mittelland) bis 110 kWh (Tessin, Alpen) pro m² Solarzellen und Jahr.

-          Im Mitteland beträgt die typische Aufteilung Sommer/Winter-Produktion ca. 75% zu 25%, in den Alpen 60% Sommer- zu 40% Winter -Produktion.

 

 



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