|
Kostendeckende Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien
Das
Stromversorgungsgesetz (StromVG) wurde am 23. März 2007 vom
Schweizer Parlament verabschiedet und tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Damit wird ein erster Schritt zu einem geöffneten Schweizer Strommarkt
unternommen. Mit der im Anhang des StromVG enthaltenen Revision des
Energiegesetzes (EnG) wird die kostendeckende Vergütung von Strom aus
erneuerbaren Energien eingeführt.
Die
Verordnung zum revidierten EnG (EnV) wird am 1.1.09 in Kraft treten.
Sie legt die Vergütungssätze für Elektrizität aus erneuerbaren Energien
pro Anlagentyp sowie die Antragsverfahren fest. Förderanträge können ab
Mai 2008 eingereicht werden.
Angemeldet werden können Neuanlagen, und solche, die ab 1.1.06 in
Betrieb gegangen sind. Wann erhebliche An- oder Umgebauten als Neuanalge
gelten, definiert die Verordnung.
Fahrplan EnV
- Vorlage
an Bundesrat zur Inkraftsetzung im März 2008
-
Anmeldesystem ab 1. Mai 2008
- bereits
gebaute Anlagen ab 1.1.2006 haben Priorität
-
Vergütungsbeginn: 1.1.2009.
Anmeldungen über
www.swissgrid.ch
Wieviel gibt's für Solarstrom
Für eine angebaute Anlage
(also eine Anlage, die auf ein bestehendes Dach montiert wird:
bis 10 kWp CHF 0.75
/ kWh
bis 30 kWp CHF 0.65
/ kWh
Die Vergütung reduziert
sich jährlich ab 2010 und läuft maximal während 25 Jahren. Sie bewegt
sich je nach Anlagetyp und Grösse zwischen 46 und 98 Rappen pro kWh.
Solarstrom:
Wie funktioniert’s
Die
Photovoltaik, eindeutig die Eleganteste unter den neuen
Energietechnologien, bietet zwei entscheidende Vorteile: Sie erzeugt
direkt die hochwertige Energieform Elektrizität, und sie ist für den
Taschenrechner genauso geeignet wie für das 500-kW-Kraftwerk - fast
überall auf der Welt. Die Wirkungsgrade liegen für handelsübliche Module
gegenwärtig bei 10-15%. Die Qualität der Module ist allgemein sehr hoch.
Solarmodule produzieren über eine Dauer von 25 bis 30 Jahren 6 bis 7 Mal
mehr Strom als ihre Herstellung benötigt. Am Schluss lässt sich
praktisch alles wieder verwenden. Dabei bleiben unserer Atmosphäre
jährlich ca. 600 Kilogramm CO2 (0,7 kg CO2 pro
kWh) erspart, auch unter Berücksichtigung der gesamten Produktionskette.
Richtwerte für Solarstromanlagen
-
Max. elektrische Leistung pro 1 m²
Solarzellen bei voller Sonne: 80 bis 140 Watt je nach Zellentyp und
Wirkungsgrad. Für 1 kWp (Kilowatt peak, = 1000 Wp) werden also 7 bis 12
m² Zellen- bzw. ca. 9 bis 15 m² Paneel-/Modulfläche benötigt.
-
Stromproduktion: ca. 65 kWh
(Mittelland) bis 110 kWh (Tessin, Alpen) pro m² Solarzellen und Jahr.
-
Im Mitteland beträgt die typische
Aufteilung Sommer/Winter-Produktion ca. 75% zu 25%, in den Alpen 60%
Sommer- zu 40% Winter -Produktion.
|